AGB
Julius Kiennast Lebensmittelgroßhandels GmbH
Allgemeine Geschäfts-, Liefer-, und Zahlungsbedingungen
1. Geltung und Begriffsbestimmungen
Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der
Julius Kiennast Lebensmittelgroßhandels GmbH
Wienerstrasse 635
3571 Gars am Kamp
FN 1123 21d des Firmenbuch-Gerichts Krems/Donau (nachfolgend kurz "Kiennast" oder „Verkäufer“ genannt)
und ihren Geschäftskunden, für welche der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens zählt, gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer Kiennast hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen gelten keinesfalls als Zustimmung zu von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote von Kiennast sind freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Der Vertragsschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung ohne eigenes Verschulden, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Kiennast ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche anzunehmen.
Kiennast ist berechtigt, die Annahme der Bestellung - etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden abzulehnen. Kiennast ist weiter berechtigt, die Bestellung auf eine haushaltsübliche Menge zu begrenzen.
3. Eigentumsvorbehalt
Kiennast behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu lagern.
Der Kunde hat Kiennast unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat der Kunde Kiennast unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat Kiennast alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen oder durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
Kiennast ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Daneben ist Kiennast berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach diesem Vertragspunkt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn Kiennast ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt Kiennast bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Kiennast nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Kiennast behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
Die Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt durch den Unternehmer im Namen und im Auftrag für Kiennast. Erfolgt eine Verarbeitung der Ware, so erwirbt Kiennast an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Kiennast gelieferten Ware. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Kiennast nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt wird.
- Preise, Zahlungsmodalitäten und Gefahrenübergang
Die von Kiennast angegebenen Preise sind exklusive aller Steuern und Pfand. Preisangaben sind freibleibend.
Der Kaufpreis ist prompt nach Rechnungserhalt spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Sondervereinbarung zwischen Kiennast und dem Kunden getroffen wurde.
Zahlungen gelten erst dann als schuldbefreiend, wenn dem Verkäufer der Betrag zur freien Verfügung steht. Eingehende Zahlungen werden der ältesten offenen Rechnung und den gegebenenfalls dafür angefallenen Verzugszinsen gutgeschrieben.
Lieferungen erfolgen nach Möglichkeit zu den angekündigten Lieferterminen und -fristen zu den vereinbarten Zustellkonditionen und Erfüllung des festgelegten Mindestlieferwertes, wobei die Transportmittel (Rollcontainer, Paletten oder dergleichen) dem Kunden be- bzw. entlastet werden. Für eine verspätete Lieferung haftet der Verkäufer nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Bei Unterschreiten des festgelegten Mindestbestellwertes behalten wir uns vor, die Zustellkonditionen neu zu verhandeln oder die Belieferung einzustellen.
Die Vertragserfüllung seitens des Verkäufers gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Ereignisse, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, dabei insbesondere kriegerische Ereignisse, Terroranschläge, behördliche Eingriffe und Verbote, Pandemien und Seuchen, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, schlechtes Wetter, Energiemangel, Arbeitskonflikte sowie Lieferverzögerungen von Lieferanten des Verkäufers aus welchen Gründen auch immer. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt ist die Leistungspflicht des Verkäufers ohne jegliche Haftung seitens des Verkäufers ausgesetzt. Darüber hinaus werden Lieferzeiten im Falle höherer Gewalt entsprechend verlängert. Lieferzeiten verlängern sich auch im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, das auf Seiten eines Lieferanten des Verkäufers auftritt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen werden davon nicht berührt.
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Kunden ist Kiennast berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§456 UGB) zu fordern. Kiennast behält sich vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung
notwendige Kosten zu tragen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug geraten ist.
- Leergut und Transportgebinde
Das Leergut/Transportgebinde wird nur in jenem Umfang und in jener Menge zurückgenommen, wie es vom Verkäufer geliefert wurde. Des Weiteren wird es mit jenem Betrag in Rechnung gestellt, den der Großhandel selbst an den Lieferanten bzw. Hersteller zu bezahlen hat. Preisänderungen von Transport- und Leergebinde können jederzeit erfolgen und sind vom Kunden zu akzeptieren.
Der Verkäufer nimmt ausschließlich unbeschädigtes und gereinigtes Leergut und Transportgebinde in vollständig und sortenrein gefüllten Kisten/Kartons oder Originalgebinde bzw. als Leerkisten zurück, wobei vom Verkäufer zurückgenommenes Leergut dem Kunden bei der nächsten Rechnung gutgeschrieben wird.
6. Gewährleistung
Reklamationen können nur bei Vorlage einer Rechnung über das Reklamationsgut bearbeitet werden.
Der Käufer hat dem Verkäufer Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung bzw. Abholung im Logistikzentrum durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen. Durch Kiennast gelieferte Ware ist daher nach Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind Kiennast unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einem Tag (dies ist aufgrund der Verderblichkeit der gelieferten Ware unumgänglich) nach Ablieferung unter Anführung von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Spätere Einwände – ausgenommen verdeckte Mängel - werden vom Großhandel nicht mehr anerkannt Trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, längstens aber binnen eines Tages nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt.
Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Sollte trotz aller aufgewendeten Sorgfalt ein Mangel vorliegen, beschränkt sich die Haftung von Kiennast darauf, die vom Kunden zu retournierende Ware innerhalb einer angemessenen Lieferzeit gegen eine mangelfreie zu ersetzen.
Es berechtigt dies den Kunden nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen, sondern ist Kiennast vorher Gelegenheit zur Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist zu geben. Vor einer etwaigen Rücksendung der Waren ist die vorherige Zustimmung von Kiennast einzuholen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen bzw. aliquoten Teiles des Rechnungsbetrages.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate nach Eingang der Ware bzw. bis zum auf der Ware selbst aufgedruckten Ablaufdatum bei verderblichen Produkten. Der Gewährleistungsanspruch verjährt, wenn er nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht wird. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung wird weder die Gewährleistungsfrist unterbrochen, noch wird der Lauf einer neuen Gewährleistungsfrist ausgelöst. Ansprüche des Kunden wegen zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport·, Wege-, Material- und Arbeitskosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von Kiennast gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort, als den ursprünglich vereinbarten Lieferort gebracht worden ist. Rügt der Kunde zu Unrecht aus Gründen, die Kiennast nicht zu vertreten hat, ist Kiennast berechtigt, die Kiennast daraus entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich erbracht, eine Haftung daraus wird nicht begründet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Spezifikationen dem vorausgesetzten Gebrauch sowie allen gesetzlichen Vorschriften entsprechen und nicht (Urheber)Rechte Dritter beeinträchtigen. Diesfalls hält der Kunde Kiennast bei einer Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos. Kiennast gibt gegenüber seinen Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab.
Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7. Liefermengen und Warenrücksendungen
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die zu liefernden Mengen einzuschränken oder Teillieferungen vorzunehmen, wobei der Kunde in einem solchen Fall zur Abnahme der mengenmäßig eingeschränkten Lieferung oder der Teillieferungen verpflichtet ist.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, bereits ausgelieferte Waren zurückzunehmen. Soweit der Verkäufer im Einzelfall eine Ware freiwillig zurücknimmt, behält sich der Verkäufer vor, Manipulationsgebühren einzuheben. Können gesetzliche Rahmenbedingungen nicht eingehalten werden, insbesondere jene zur Lebensmittelsicherheit, sind Retouren ausgeschlossen.
8. Datenschutz und sonstige Hinweise
8.1 Ermittlung. Speicherung und Schutz von Daten
Im Rahmen des Bestellablaufes werden mit dem Kundendaten-Formular verschiedene personenbezogene Daten vom Kunden abgefragt, die durch das Absenden der Bestellung zusammen mit den übrigen Daten der Bestellung an Kiennast übermittelt werden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Kiennast verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) und dem Datenschutzgesetz (DSG). Kiennast verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten ohne seine gesonderte Einwilligung ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung seiner Bestellung. Bei Anmeldung zum Newsletter wird die Kunden-E-Mail-Adresse mit seiner Einwilligung solange für eigene Werbezwecke genutzt, bis der Kunde sich vom Newsletter abmeldet.
8.2 Weitergabe personenbezogener Daten
Eine Weitergabe personenbezogene Daten des Kunden an Dritte erfolgt ausschließlich an die im Rahmen der Vertragsabwicklung beteiligten Dienstleistungspartner, wie z.B. das mit der Lieferung beauftragte Logistik-Unternehmen und das mit Zahlungsangelegenheiten beauftragte Kreditinstitut. In den Fällen der
Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch auf das erforderliche Minimum.
Ansonsten erfolgt keine Weitergabe von personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte.
9. KENNZEICHNUNG/INFORMATIONSPFLICHT
Für die rechtskonforme Kennzeichnung der Waren, insbesondere der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), ist vom Kunden Sorge zu tragen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass von einigen Produkten Gefahren, insbesondere bei nicht sachgemäßem Gebrauch, ausgehen können. Der Kunde garantiert, dass er über den Stand der Technik sowie allfälliger, insbesondere landwirtschaftlicher Bearbeitungsmethoden der Produkte, die er erwirbt, sowie sämtliche einschlägige Vorschriften auch im Hinblick auf Kennzeichnung ausreichend informiert ist. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nur mit den entsprechenden Kennzeichnungen und Warnhinweisen an Dritte, insbesondere Letztverbraucher, zu überlassen. Er hat bestehende Produktinformationen, Kennzeichnungen und Warnhinweise wie z.B. Beipackzettel oder Betriebsanleitungen zu überprüfen, bei Bedarf zu ergänzen und an Dritte weiterzugeben und übernimmt dafür die alleinige Verantwortung. Sollten diese Angaben für nicht fachkundige Dritte nicht ausreichend sein, so verpflichtet sich der Kunde, seine Abnehmer in geeigneter Weise und ausreichend über mögliche Gefahren zu informieren.
Alle Angaben, die an den Kunden über die Web Portale des Verkäufers bekannt gegeben werden, dienen ausschließlich der Informationen. Es gelten die auf der Packung angeführten Daten.
10. Haftungsbeschränkungen und -freistellung
Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes (PHG) beschränkt sich die Haftung außerhalb zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für vom Verkäufer leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, ausgenommen bei Personenschäden. Der Kunde verzichtet gegenüber dem Verkäufer ausdrücklich auf seinen Rückgriffsanspruch gemäß § 12 PHG. Sämtliche Beweispflichten treffen den Kunden.
11. Sonstige Vertragsbestimmungen
11.1 Vertragssprache und Erfüllungsort
Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertrag ist der Firmensitz von Kiennast in 3571 Gars am Kamp.
11.2 Schriftlichkeitsgebot
Mündliche Zusagen haben keine Wirksamkeit. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, mit der die Schriftform abbedungen werden soll.
11.3 Anwendbares Recht
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden, einschließlich deren vor- und nachvertraglichen Phasen und Wirkungen, ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss derjenigen Vorschriften des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden, und unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
11.4 Gerichtsstand
Zur Entscheidung aller Streitigkeiten, die aus diesem Vertrag oder über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, wird das am Sitz von Kiennast sachlich zuständige Gericht als Gerichtsstand vereinbart. Unabhängig von dieser Gerichtsstandvereinbarung ist Kiennast berechtigt, nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen den Kunden an jedem Ort und vor jedem Gericht geltend zu machen, welches nach den gesetzlichen Vorschriften zuständig gemacht werden kann, insbesondere vor dem Sitz- bzw. Wohnsitzgericht des Kunden.
11.5 Aufrechnungsverbot
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch Kiennast anerkannt wurden. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
11.6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt.
(Stand: 2026)











